Unfallverhütungsvorschriften der DGUV mit Bestimmungen für Treppen und Absturzsicherungen.
Sehen Sie, wie schnell es funktioniertUnter anderem sind hier Bestimmungen für Treppen und Absturzsicherungen enthalten. Neben eher allgemeinen Formulierungen sind auch konkrete Hinweise z.B. zur Stufenausführung, zum Schrittmaß oder zur Handlaufhöhe enthalten.
Anmerkung: Warum die empfohlene Handlaufhöhe mit 80 cm nur 5 cm niedriger ist als die für Erwachsene, ist schwer nachzuvollziehen.
Enthalten ist ein kurzer Abschnitt zu Treppen (§ 9) und Absturzsicherungen (§ 8). Die Formulierungen sind eher allgemein gehalten („an den Benutzerkreis angepasst…").
Diese Information gibt umfangreiche Hinweise für die sicherheitsgerechte Gestaltung und Instandhaltung von Treppen im Allgemeinen. Es ist so ein bisschen eine Mischung aus anderen Normen und Regelungen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) entwickelt Regelwerke zur Unfallverhütung. Diese Vorschriften und Regeln sind besonders wichtig für öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten und ergänzen die allgemeinen bauaufsichtlichen Bestimmungen um unfallverhütungsspezifische Aspekte.