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Unfallverhütungsvorschriften

DGUV-Regeln für sichere Treppen

Unfallverhütungsvorschriften der DGUV mit Bestimmungen für Treppen und Absturzsicherungen.

Sehen Sie, wie schnell es funktioniert

DGUV Regel 102-002 Kindertageseinrichtungen bisher BG/GUV-SR S2 (April 2009)

Unter anderem sind hier Bestimmungen für Treppen und Absturzsicherungen enthalten. Neben eher allgemeinen Formulierungen sind auch konkrete Hinweise z.B. zur Stufenausführung, zum Schrittmaß oder zur Handlaufhöhe enthalten.

Anmerkung: Warum die empfohlene Handlaufhöhe mit 80 cm nur 5 cm niedriger ist als die für Erwachsene, ist schwer nachzuvollziehen.

DGUV Vorschrift 81 Schulen bisher GUV-V S 1 (Mai 2001)

Enthalten ist ein kurzer Abschnitt zu Treppen (§ 9) und Absturzsicherungen (§ 8). Die Formulierungen sind eher allgemein gehalten („an den Benutzerkreis angepasst…").

Wichtige Paragrafen:
  • § 8: Absturzsicherungen
  • § 9: Treppen

DGUV 208-005 Information Treppen bisher BGI/GUV-I 561 (April 1991, aktualisierte Fassung Juli 2010)

Diese Information gibt umfangreiche Hinweise für die sicherheitsgerechte Gestaltung und Instandhaltung von Treppen im Allgemeinen. Es ist so ein bisschen eine Mischung aus anderen Normen und Regelungen.

Inhalte:
  • Sicherheitsgerechte Gestaltung von Treppen
  • Instandhaltung von Treppen
  • Zusammenstellung verschiedener Normen und Regelungen

Wichtiger Hinweis zu DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) entwickelt Regelwerke zur Unfallverhütung. Diese Vorschriften und Regeln sind besonders wichtig für öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten und ergänzen die allgemeinen bauaufsichtlichen Bestimmungen um unfallverhütungsspezifische Aspekte.