Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten mit Bezug zu Treppen.
Sehen Sie, wie schnell es funktioniertDie Arbeitsstättenverordnung enthält relativ allgemein gehaltene Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Verordnung dient der nationalen Umsetzung der EG-Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG. Sie ist eine von mehreren Verordnungen, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz auf europäischer Ebene ableiten. Die Konkretisierung erfolgt durch Technische Regeln für Arbeitsstätten.
Diese Regel beinhaltet umfangreiche konstruktive und massliche Vorgaben für Treppen im Zusammenhang mit Verkehrswegen. Insbesondere sind die Abschnitte 4.2 (Wege für den Fußgängerverkehr) und 4.5 (Treppen) für den Treppenbauer von Wichtigkeit.
In dieser Regel ist insbesondere der Abschnitt 5.1 – Sicherung an Absturzkanten – von Interesse für den Treppenbauer. Es werden konstruktive (z.B. Ausführung von Geländern) und massliche Vorgaben gemacht.
Diese Regel beinhaltet umfangreiche konstruktive und massliche Vorgaben für Treppen im Zusammenhang mit Verkehrswegen. Insbesondere sind die Abschnitte 4.2 (Wege für den Fußgängerverkehr) und 4.5 (Treppen) für den Treppenbauer von Wichtigkeit.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene wieder. Sie sind für Arbeitgeber wichtige Orientierungshilfen für die Gestaltung sicherer Arbeitsstätten.