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Technische Regeln für Arbeitsstätten

ASR-Regeln für Arbeitsplätze

Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten mit Bezug zu Treppen.

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Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV August 2004

Die Arbeitsstättenverordnung enthält relativ allgemein gehaltene Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Verordnung dient der nationalen Umsetzung der EG-Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG. Sie ist eine von mehreren Verordnungen, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz auf europäischer Ebene ableiten. Die Konkretisierung erfolgt durch Technische Regeln für Arbeitsstätten.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8

Verkehrswege

Diese Regel beinhaltet umfangreiche konstruktive und massliche Vorgaben für Treppen im Zusammenhang mit Verkehrswegen. Insbesondere sind die Abschnitte 4.2 (Wege für den Fußgängerverkehr) und 4.5 (Treppen) für den Treppenbauer von Wichtigkeit.

Wichtige Abschnitte:
  • Abschnitt 4.2: Wege für den Fußgängerverkehr
  • Abschnitt 4.5: Treppen

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1

Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

In dieser Regel ist insbesondere der Abschnitt 5.1 – Sicherung an Absturzkanten – von Interesse für den Treppenbauer. Es werden konstruktive (z.B. Ausführung von Geländern) und massliche Vorgaben gemacht.

Diese Regel beinhaltet umfangreiche konstruktive und massliche Vorgaben für Treppen im Zusammenhang mit Verkehrswegen. Insbesondere sind die Abschnitte 4.2 (Wege für den Fußgängerverkehr) und 4.5 (Treppen) für den Treppenbauer von Wichtigkeit.

Wichtige Abschnitte:
  • Abschnitt 5.1: Sicherung an Absturzkanten
  • Konstruktive Vorgaben (z.B. Ausführung von Geländern)
  • Massliche Vorgaben für Geländer und Absturzsicherungen

Wichtiger Hinweis zu ASR

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene wieder. Sie sind für Arbeitgeber wichtige Orientierungshilfen für die Gestaltung sicherer Arbeitsstätten.