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Steigungsverhältnis

Die Grundlage jeder Treppenbeurteilung

Steigung und Auftritt bilden das Steigungsverhältnis – die Basis für Komfort, Sicherheit und Normkonformität jeder Treppe.

Sehen Sie, wie schnell es funktioniert

Steigung und Auftritt sind die augenfälligsten Maße an einer Treppe. Sie bilden praktisch die Basis jeder Beurteilung. Ihr Verhältnis zueinander wird als Steigungsverhältnis bezeichnet und in cm angegeben, z.B. 18,6 / 26.

Zunächst zu den Begrifflichkeiten, ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

Treppenbegriffe

Steigung

Die Steigung ist der senkrechte Abstand zwischen den Trittflächen zweier Stufen. Der Wert ergibt sich aus dem Wertebereich der Norm und aus der Anwendung der Schrittmaßregel. Werte über 190 mm werden hierzulande meistens als zu groß empfunden.

Praxis-Tipp

Bei Platzmangel hat es sich als günstig herausgestellt, durch eine etwas höhere Steigung die Stufenanzahl zu reduzieren und damit den Auftritt zu vergrößern. Denn insbesondere beim Herabsteigen einer Treppe ist ein kleiner Auftritt gefährlich, eine große Steigung ist lediglich etwas anstrengender.

Ermittlung der Steigung

Die Steigung wird meist als erstes, und zwar wie folgt ermittelt: man teilt die Geschoßhöhe durch die geschätzte Anzahl Steigungen und korrigiert die Anzahl der Steigungen so lange, bis die Steigung im gewünschten Bereich liegt.

Steigung aus Geschoßhöhe

n … Anzahl Steigungen (nicht Stufen!)

H … Geschoßhöhe

s = H / n

Steigung für optimales Schrittmaß

630 … optimales Schrittmaß

a … Auftritt

s = (630 - a) / 2

Auftritt

Der Auftritt wird als kürzeste Verbindung zwischen den Schnittpunkten der Lauflinie mit zwei aufeinanderfolgenden Stufenvorderkanten gemessen, in der Projektion von oben betrachtet. Ist die Lauflinie ein Bogen, handelt es sich um die Sehne. Der Auftritt hat also nichts mit der Breite der Trittstufe zu tun.

Der Wert ergibt sich, wie bei der Steigung, aus dem Wertebereich der Norm und aus der Anwendung der Schrittmaßregel. Bei geraden Treppen kann der Auftritt auch aus der Länge der Lauflinie ermittelt werden.

Auftritt aus Lauflinie (gerade Treppe)

l … Länge der Lauflinie

n … Anzahl Stufen

a = l / n

Auftritt für optimales Schrittmaß

630 … optimales Schrittmaß

s … Steigung

a = 630 - 2s

Praxisproblem bei gewendelten Treppen

Bei gewendelten Treppen mit festgelegten Außenmaßen ergibt sich folgende Situation: die Lauflinie wird festgelegt und in den Grundriss eingezeichnet. Nun muss die Lauflinie in Auftritte eingeteilt werden – im Bogenbereich als Sehne.

Dies ist (meines Wissens) rechnerisch nur iterativ möglich und zeichnerisch eben durch Probieren: man nimmt einen geschätzten Auftritt in den Zirkel und trägt diesen nach und nach bis zum Ende der Lauflinie ab. Dort sieht man dann, ob der Auftritt zu groß oder zu klein war und wiederholt das Ganze mit einem korrigierten Wert. Letztendlich kann man sich nur ungefähr an den richtigen Wert herantasten.

Auch ein normales CAD Programm hilft hier nicht weiter, jedenfalls ist mir keines bekannt, welches eine Polylinie in eine gewünschte Anzahl von Sehnen aufteilt. CAD Benutzer werden den Auftritt so genau wie möglich schätzen, diesen mit Kreisen (Zirkel schadet dem Bildschirm) an der Lauflinie abtragen und dann eben die letzte Stufe oder die Gesamtlänge etwas anpassen.

Lauflinie 1x4

Unterschneidung und lichter Stufenabstand

Unterschneidung

Die Unterschneidung ist sozusagen die „Überlappung" der Stufen. Grundsätzlich sind bei allen offenen Treppen (Treppen, durch die man von vorne „durchgucken" kann) mindestens 30 mm Unterschneidung vorzusehen.

Dies wird gerne bei Fluchttreppen mit Gitterroststufen vernachlässigt, da hier fälschlicherweise wegen der Bauweise an Industrietreppen gedacht wird, bei diesen sind nur 10 mm erforderlich.

Sonderregel: Bei notwendigen Treppen mit Auftritten unter 260 mm müssen Auftritt und Unterschneidung zusammen mindestens 260 mm betragen.

Für Spindeltreppen werden gerne vorgefertigte Stufen verwendet, die im eingebauten Zustand keine parallelen Kanten ergeben. Deshalb ist die Unterschneidung an jeder Stelle unterschiedlich. Eine Bestimmung im Bereich der Lauflinie dürfte hier im Sinne der Normen sein.

Lichter Stufenabstand

  • • Senkrechter Abstand zweier Stufen
  • • Öffnung zwischen Stufen: max. 120 mm (öffentliche Gebäude)
  • • Notfalls konstruktiv erreichen (aufgesetzte Leisten)

Schrittmaßregel

Formel und Werte

sm = 2 × s + a ≈ 630 mm

s … Steigung

a … Auftritt

DIN 18065: 590 - 650 mm

EN 14122-3: 600 - 660 mm

Optimal: 630 mm anstreben

Historischer Hintergrund & Internationale Unterschiede

Das Schrittmaß soll die Schrittlänge eines erwachsenen Menschen beim Steigen einer Treppe repräsentieren. Formel und Idealwert wurden bereits im 16. Jahrhundert festgelegt, als die Menschen tendenziell mit Sicherheit kleiner waren.

Ob sie heute noch so gelten sollten, sei dahingestellt, im deutschsprachigen Raum werden Treppen einfach so gebaut. In anderen Ländern ist dies nicht unbedingt so, z.B. bauen die Niederländer, auch wenn sie gerade mal keinen Platzmangel haben, gerne deutlich sportlichere Treppen mit größerer Steigung.

Es gibt auch Ansätze, die Schrittmaßregel zu modernisieren. Diese sog. Sinusformel soll für besonders flache und besonders steile Treppen eine bessere Begehbarkeit gewährleisten, hat aber in offizielle Regelungen bisher keinen Einzug gehalten.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, die Regelungen der DIN 18065 zu Auftritt Steigung und Schrittmaß graphisch darzustellen. So kann man bequem mit einzelnen Werten „spielen", ohne dauernd rechnen zu müssen. Und weil das so praktisch ist, kann man es gleich als PDF-Datei ausdrucken.

Schrittmaßregel Grafik

Weitere Regeln

Bequemlichkeitsregel

a - s ≈ 120 mm

a … Auftritt

s … Steigung

Die Bequemlichkeitsregel soll dafür sorgen, dass eine Treppe mit möglichst wenig Kraftaufwand begangen werden kann. In den Normen gibt es für diese Regel keine Vorgaben, was auch richtig ist, da die Gültigkeit wenig nachgewiesen ist. Dennoch gehört sie zu den oft zitierten Grundlagen des Treppenbaus.

Sicherheitsregel

a + s ≈ 460 mm

a … Auftritt

s … Steigung

Durch Einhaltung der Sicherheitsregel soll die Unfallgefahr beim Steigen einer Treppe gering gehalten werden. Sie ist wie die Bequemlichkeitsregel nicht in den Normen erwähnt und auch sie ist eher wenig belegt.