DGUV Regel 102-002 Kindertageseinrichtungen, bisher BG/GUV-SR S2 (April 2009)

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Unter anderem sind hier Bestimmungen für Treppen und Absturzsicherungen enthalten. Neben eher allgemeinen Formulierungen sind auch konkrete Hinweise z.B. zur Stufenausführung, zum Schrittmaß oder zur Handlaufhöhe enthalten. Anmerkung: warum die empfohlene Handlaufhöhe mit 80 cm nur 5 cm niedriger ist als die für Erwachsene, ist schwer nachzuvollziehen.

 

DGUV Vorschrift 81 Schulen, bisher GUV-V S 1 (Mai 2001)

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Enthalten ist ein kurzer Abschnitt zu Treppen (§ 9) und Absturzsicherungen (§ 8). Die Formulierungen sind eher allgemein gehalten („an den Benutzerkreis angepasst…“).

 

DGUV 208-005 Information Treppen, bisher BGI/GUV-I 561 (April 1991, aktualisierte Fassung Juli 2010)

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Diese Information gibt umfangreiche Hinweise für die sicherheitsgerechte Gestaltung und Instandhaltung von Treppen im Allgemeinen. Es ist so ein bisschen eine Mischung aus anderen Normen und Regelungen.