Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV (August 2004)
Die Arbeitsstättenverordnung enthält relativ allgemein gehaltene Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Verordnung dient der nationalen Umsetzung der EG-Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG. Sie ist eine von mehreren Verordnungen, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz auf europäischer Ebene ableiten. Die Konkretisierung erfolgt durch Technische Regeln für Arbeitsstätten.
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8
Verkehrswege
Diese Regel beinhaltet umfangreiche konstruktive und massliche Vorgaben für Treppen im Zusammenhang mit Verkehrswegen. Insbesondere sind die Abschnitte 4.2 (Wege für den Fußgängerverkehr) und 4.5 (Treppen) für den Treppenbauer von Wichtigkeit.
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1
Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
In dieser Regel ist insbesondere der Abschnitt 5.1 – Sicherung an Absturzkanten – von Interesse für den Treppenbauer. Es werden konstruktive (z.B. Ausführung von Geländern) und massliche Vorgaben gemacht.
Diese Regel beinhaltet umfangreiche konstruktive und massliche Vorgaben für Treppen im Zusammenhang mit Verkehrswegen. Insbesondere sind die Abschnitte 4.2 (Wege für den Fußgängerverkehr) und 4.5 (Treppen) für den Treppenbauer von Wichtigkeit.